Wie kann ich Ihnen weiterhelfen? Wünschen Sie sich Hilfe für Veränderungen? Sind Sie auf der Suche nach einer Therapie? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Kontakt
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Nicole Maskus Trippel
Sonnenhalde 13
88239 Wangen — Primisweiler - 07528 – 6114 268
- therapie@nicolemaskustrippel.de
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Informationen
Das wichtigste in Kürze.
Kostenloses Informationsgespräch
Wenn sie mich gerne persönlich kennenlernen möchten oder noch mehr Informationen über meine Arbeit und den Ablauf benötigen, biete ich Ihnen ein halbstündiges, unverbindliches Informationsgespräch an. So können beide Seiten bei dieser Gelegenheit beurteilen, ob sie bei mir in den richtigen Händen sind. Für den Erfolg der Therapie ist es wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen KlientIn und Therapeutin entstehen kann.
Sie finden mich und meine Praxis in Wangen-Primisweiler.
Gerne können sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Ich freue mich auf Sie.
Terminvereinbarung
- Termine nach Vereinbarung
- Therapiesitzungen sind auch online möglich
- in dringenden Fällen sind auch kurzfristig Termine vereinbar
Wie lange dauert eine Therapie?
Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Dauer einer Therapie variiert je nach persönlicher Situation und Anliegen von wenigen Sitzungen bis hin zu einer längeren Phase. Vor allem bei tiefsitzenden Themen und Verletzungen braucht Heilung auch Zeit. Damit eine Besserung eintreten kann, werden sie deshalb oft auch etwas Geduld brauchen, bis sich Schritt für Schritt ihre Selbstheilungskräfte entfalten können.
Den Therapieplan und die richtigen zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen bespreche ich mit Ihnen gemeinsam, je nach Bedarf und ihren Wünschen.
Den Therapieplan und die richtigen zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen bespreche ich mit Ihnen gemeinsam, je nach Bedarf und ihren Wünschen.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für HeilpraktikerInnen der Schweigepflicht.
Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen.
Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall oder eine sonstige Gefahrensituation vorliegt.
Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen.
Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall oder eine sonstige Gefahrensituation vorliegt.